In Österreich entfällt unter bestimmten Bedingungen vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 die Mehrwertsteuer für die Lieferung und Installation von Photovoltaikmodulen, einschließlich Balkonkraftwerken sowie zugehörigem Zubehör wie Montagematerial, Kabel und Speicher. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Anlage für den Eigenverbrauch und private Zwecke erworben wird, am Gebäude, Zaun oder einem Nebengebäude/Gartenhütte/Carport installiert wird und die Gesamtgröße der Anlage 35 kWp nicht übersteigt.
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