Januar 8, 2024

0% MwSt. für Österreich

In Österreich entfällt unter bestimmten Bedingungen vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 die Mehrwertsteuer für die Lieferung und Installation von Photovoltaikmodulen, einschließlich Balkonkraftwerken sowie zugehörigem Zubehör wie Montagematerial, Kabel und Speicher. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Anlage für den Eigenverbrauch und private Zwecke erworben wird, am Gebäude, Zaun oder einem Nebengebäude/Gartenhütte/Carport installiert wird und die Gesamtgröße der Anlage 35 kWp nicht übersteigt.

Weitere Informationen und ob Sie die Voraussetzungen für die 0% MwSt. erfüllen erfahren Sie hier:

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/umsatzsteuer/informationen/Steuersatz-f%C3%BCr-Photovoltaikmodule.html

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram